BGH Urteil

BK-Abrechnung eine Wirtschaftseinheit entgegen MV zulässig

Positiv für Vermieter
Aktenzeichen: VIII ZR 151/10
Urteil vom: 02.02.2011

Werden mehrere Wohngebäude von Beginn des Mietverhältnisses an durch eine Gemeinschaftsheizung versorgt, können diese Gebäude für die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung zu einer Abrechnungseinheit zusammengefasst werden, auch wenn als Mietsache im Mietvertrag nur eines der Gebäude bezeichnet wird. Einer dahin gehenden mietvertraglichen Abrechnungsvereinbarung bedarf es nicht (Fortführung BGH BeckRS 2010, 23151). (Rn. 11)

Materielle Fehler der Betriebskostenabrechnung führen nicht zur Unbegründetheit der Nachforderungsklage, sondern können nachträglich korrigiert werden. Erhöht sich durch eine solche Korrektur die Nachforderung, berührt dies die Begründetheit der ursprünglichen Klageforderung nicht.

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